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„Brexit“– Großbritannien verlässt die EU
Mögliche rechtliche und steuerrechtliche Auswirkungen im Überblick
Das Volk hat [i]Art. 50 EUV NWB CAAAD-38978 entschieden, der Austritt Großbritanniens aus der EU scheint besiegelt. Sollte der „Brexit“ tatsächlich umgesetzt werden, folgen daraus zahlreiche Änderungen rechtlicher und steuerlicher Natur sowohl für Personen und Unternehmen in Großbritannien als auch für Personen und Unternehmen aus der EU, die Sachverhalte mit Bezug zu Großbritannien verwirklichen. Eine Einschätzung der konkreten Folgen ist derzeit nicht möglich, weil diese erst als Ergebnisse der Austrittsverhandlungen benannt werden können. Abzusehen ist jedoch, dass sich auch im Hinblick auf die Anwendung der Normen des deutschen Steuerrechts zahlreiche Änderungen ergeben, wenn Großbritannien kein EU-Mitgliedstaat mehr ist, sondern aus steuerlicher Sicht tatsächlich ein „Drittstaat“ werden sollte. Von dem geänderten Anwendungsbereich innerstaatlicher Normen sind dann sowohl in Großbritannien als auch im Inland steuerpflichtige Personen betroffen. Der nachfolgende Beitrag zeigt einzelne Beispiele auf und gibt einen Überblick über die denkbaren rechtlichen und steuerrechtlichen Auswirkungen des „Brexits“.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in