StuB Nr. 4 vom Seite 1

Verlustabzug für Körperschaften …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... lang erwartetes BMF-Schreiben zu § 8c KStG

Mit Datum von wurden das BMF-Schreiben zum Verlustabzug für Körperschaften (§ 8c KStG) sowie die gleich lautenden Ländererlasse zur Anwendung des § 8c KStG auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge (§ 10a Satz 10 GewStG) veröffentlicht. Das Schreiben vom ersetzt das BMF-Schreiben zu § 8c KStG vom . Eine Überarbeitung des alten Schreibens wurde aufgrund von gesetzlichen Änderungen und finanzgerichtlicher Rechtsprechung zu § 8c KStG notwendig. Vorausgegangen war ein Entwurfschreiben vom (!). Nach über drei Jahren nach Bekanntwerden des Entwurfschreibens kam das endgültige Schreiben etwas überraschend. Denn der Fortbestand des § 8c KStG in vorliegender Form ist angesichts der Entscheidung des und des anhängigen Verfahrens zu § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG doch eher unwahrscheinlich. Dennoch haben die Ausführungen zum unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb und zur Stille-Reserven-Klausel in Organschaftsfällen enorme Relevanz für die Praxis. Gerade in diesem Bereich sind die Hinweise aus der Fachliteratur und seitens der Verbände in vielen Bereichen leider unberücksichtigt geblieben, wie der Beitrag von Adrian und Hahn zeigt.

E-Bilanz der atypisch stillen Gesellschaft

Die Besteuerung der atypisch stillen Gesellschaft stellt bereits materiell eine mit Komplexität verbundene Thematik dar. Diese wird durch die Anforderungen der E-Bilanz, wonach die formale Darstellung mit der Taxonomie vorgegeben wird, noch verstärkt. Durch das besteht nun Klarheit, welche Struktur durch die Finanzverwaltung erwartet wird und an welche Finanzämter die betroffenen Datensätze zu übermitteln sind. Die Auswirkungen des Schreibens zeigt Riepolt auf.

Konsequenzen des Brexit für steuerneutrale Einbringungsvorgänge

Am wurde dem Europäischen Rat der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs rechtswirksam erklärt. Zuvor hatte die Bevölkerung mit dem Brexit-Referendum mehrheitlich für ein Ausscheiden gestimmt. Bislang ist der Ausgang der Austrittsverhandlungen noch ungewiss. Neben zahlreichen wirtschaftlichen und politischen Folgen wird der Brexit ebenso zu erheblichen steuerrechtlichen Auswirkungen führen. Davon sind insbesondere grenzüberschreitende Umstrukturierungen mit britischer Beteiligung betroffen. Der Beitrag von Jordan behandelt daher die Konsequenzen des Brexit für steuerneutrale Einbringungsvorgänge mit UK-Bezug, um den konkreten Handlungsbedarf noch vor dem EU-Austritt rechtzeitig zu erkennen.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 4/2018 Seite 1
KAAAG-72956