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NWB Nr. 8 vom Seite 465

Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab Veranlagungszeitraum 2017

[i]Bayerische Steuerverwaltung zusammen mit den Steuerberaterkammern München und Nürnberg sowie der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gilt für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017 die sog. Belegvorhaltepflicht (s. dazu Vetten, NWB 41/2016 S. 3105). Diese besagt, dass Belege grundsätzlich nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, sondern nur noch für etwaige Beleganforderungen vorgehalten werden müssen. Zur Vermeidung einer Vielzahl von Rückfragen und Beleganforderungen hat die bayerische Steuerverwaltung zusammen mit den Steuerberaterkammern München und Nürnberg sowie der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. im Rahmen einer Arbeitsgruppe Empfehlungen zur Belegvorlage für Angehörige der steuerberatenden Berufe i. S. der §§ 3 und 4 StBerG erarbeitet.

Hinweis:

[i]Empfehlungen aufrufbar unter NWB HAAAG-72208 Die Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab Veranlagungszeitraum 2017 sind in der NWB Datenbank unter NWB HAAAG-72208 aufrufbar.

[i]Keine neuen PflichtenDie Empfehlungen lassen die neben dem Grundsatz der Belegvorhaltepflicht weiterhin bestehenden (gesetzlichen) Pflichten zur Belegvorlage unberührt. Aus den Empfehlungen selbst resultieren keine neuen Pflichten zur Belegvorlage. Sie stellen für die Finanzämter auch keine Handlungsanweisungen zur Bele...

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Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab Veranlagungszeitraum 2017

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