Bayerische Steuerverwaltung

Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab VZ 2017

(für Angehörige der steuerberatenden Berufe im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG)

Präambel

Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gilt für Steuererklärungen ab dem VZ 2017 die sog. Belegvorhaltepflicht. Diese besagt, dass Belege grundsätzlich nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, sondern nur noch für etwaige Beleganforderungen vorgehalten werden müssen. Zur Vermeidung einer Vielzahl von Rückfragen und Beleganforderungen hat die bayerische Steuerverwaltung zusammen mit den Steuerberaterkammern München und Nürnberg sowie der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe die nachstehenden Empfehlungen zur Belegvorlage für Angehörige der steuerberatenden Berufe im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG erarbeitet.

I. Empfehlungen zur Belegvorlage

Die nachstehenden Empfehlungen lassen die neben dem Grundsatz der Belegvorhaltepflicht weiterhin bestehenden (gesetzlichen) Pflichten zur Belegvorlage unberührt. Aus den nachstehenden Empfehlungen selbst resultieren keine neuen Pflichten zur Belegvorlage. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die nachstehenden Empfehlungen für die Finanzämter keine Handlungsanweisungen zur Beleganforderung darstellen. Der Umfang der Beleganforderung liegt weiterhin im Ermessen der Finanzämter, die durch ein maschinelles Risikomanagementsystem bei der Erkennung prüfungswürdiger Sachverhalte unterstützt werden.

1. Generalklausel

Die folgende Generalklausel soll Ihnen die Einschätzung erleichtern, bei welchen Sachverhalten es abstrakt sinnvoll ist, Belege gleich mit der Steuererklärung einzureichen.

Je bedeutender ein steuerlicher Sachverhalt ist, desto höher sind die Anforderungen an die Belegvorlage.

Ein steuerlicher Sachverhalt ist in der Regel bedeutend, wenn er

  • neu bzw. erstmalig oder einmalig ist,

  • einen außergewöhnlichen (Geschäfts-)Vorfall darstellt

  • sich gegenüber dem Vorjahr erheblich ändert oder

  • eine spürbare steuerliche Auswirkung nach sich zieht.

2. Empfehlungen im Einzelnen

Im Einzelnen empfehlen wir Ihnen eine Belegvorlage insbesondere für die folgenden Sachverhalte:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuererklärung/ Anlage
Sachverhalt
Beleg/Nachweis
Mantelbogen
Erstmalige Zahlung dauernder Lasten
Zugrunde liegender Vertrag (über Vermögensübertragung)
Erstmalige Geltendmachung einer Behinderung (bzw. bei Änderung oder Verlängerung)
Nachweis der Behinderung nach § 65 EStDV
Anlage Vorsorgeaufwand
Eigene Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
Bescheinigung der Versorgungseinrichtung
Anlage Unterhalt
Erstmalige Zahlung von Auslandsunterhalt
Unterhaltsbescheinigung, Zahlungsnachweis
Bescheinigung EU/EWR
Antrag auf (fiktive) unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 EStG
Bescheinigung EU/EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung
Anlage N
Ermäßigte Besteuerung wegen Entlassungsentschädigung/Abfindung, Arbeitslohn für mehrere Jahre
Vertrag/sonstige Unterlagen/Erläuterungen
Fälle des § 41b Abs. 3 EStG (Lohnsteuerbescheinigungsdaten werden nicht übermittelt)
Besondere Lohnsteuerbescheinigung
Erstmalige Geltendmachung von doppelter Haushaltsführung
Nachweise (z.B. Mietvertrag für doppelten Haushalt, Nachweise über Fahrtkosten, detaillierte Kostenaufstellung)
Erstmalige Geltendmachung eines häuslichen Arbeitszimmers
Darstellung der Voraussetzungen, Wohnflächenermittlung, Kostenübersicht
Anlage AUS/ Anlage N-AUS
Ausländische Einkünfte
Nachweis der Besteuerung im Ausland
Anlage G/ Anlage S/ Anlage L
Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebs (§§ 14, 16 EStG)
Schlussbilanz, ggf. Übergangsgewinn, Aufgabegewinnberechnung, Vertragsunterlagen
Vorgänge zu § 17 EStG
Vertragsunterlagen, Angaben zum Erwerbszeitpunkt und zur Höhe der Beteiligung, ggf. Nachweise zur Inanspruchnahme
Anlage KAP
Erträge aus Kapitalanlagen bei Kreditinstituten im Ausland
Nachweis zur anrechenbaren ausländischen Steuer
Fälle der Ersatzbemessungsgrundlage
Nachweis der Anschaffungskosten
Anlage V
Erstmalige Vermietung (analog: Verpachtung)
Mietvertrag, Kaufvertrag, Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage (ggf. Kaufpreisaufteilung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte), Darlehensverträge oder sonstiger Finanzierungsnachweis
Mietausfälle/Leerstandszeiten
Erläuterungen, ggf. Nachweise
Anlage Kind
Schulgeld im Erstjahr
Vertrag/Rechnung, Zahlungsnachweis
Kinderbetreuungskosten im Erstjahr
Betreuungsvertrag, Zahlungsnachweis
Umsatzsteuer-Jahreserklärung
USt-Organschaft
Übersicht über die Zusammensetzung der Umsätze und Vorsteuern
Signifikante Abweichung zwischen Voranmeldung und Jahreserklärung
Erläuterung
Feststellungserklärungen
Ausscheiden/Eintritt von Gesellschaftern, Umwandlung, Einbringung in die Personengesellschaft
Verträge und ggf. die dazugehörigen Registeranmeldungen
Anlage EÜR
Abgabe der Anlage EÜR
Kontennachweise zur Gewinnermittlung
Körperschaftsteuererklärung
Änderung der Beteiligungsverhältnisse sowie der vertraglichen Vereinbarungen mit Anteilseignern und diesen nahe stehenden Personen
Verträge/Gesellschafterbeschlüsse bzw. Begründung für die Änderung
Umwandlungen und Einbringungen
Verträge und ggf. die dazugehörigen Registeranmeldungen
Anrechenbare Kapitalertragsteuer
Steuerbescheinigung zur anrechenbaren Kapitalertragsteuer

II. Ergänzende Anmerkungen

Rückfragen der Finanzämter und die Anforderung ergänzender Unterlagen führen zu Mehrarbeit bei allen Beteiligten und verlängern die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen. Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Hinweise geben, mit deren Beachtung Sie die Wahrscheinlichkeit von Rückfragen reduzieren können:

  • Machen Sie möglichst genaue und aussagekräftige Angaben.

    Beispiele:

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    NICHT AUSSAGEKRÄFTIG
    AUSSAGEKRÄFTIG
    Spende: € 250,-
    SOS-Kinderdorf (06/2017): € 250,-
    Fortbildung: € 700,-
    Ärztekongress Berlin (23.-); Teilnahmegebühr: € 700,-
    Reparaturen: € 800,-
    Lohnanteil Reparatur Heizung vom (Heizungsbau GmbH): € 800,-
    Krankheitskosten: € 1500,-
    Zahnbehandlung vom (Dr. med. dent. Hans Mayer): € 1500,-
  • Geben Sie keine Gesamtsummen an, sondern – wenn möglich – die Einzelpositionen, und nutzen Sie die Mehrfachzeilenindices.

  • Prüfen Sie die allgemeinen Angaben zur steuerpflichtigen Person/zu den steuerpflichtigen Personen auf Aktualität (z.B. hinsichtlich der Bankverbindung).

  • Geben Sie die Daten kennzifferngerecht in die Steuererklärung ein.

  • Sofern Sie mit der Steuererklärung Belege angekündigt haben, reichen Sie diese bitte zeitnah ein.

  • Legen Sie Anträge und sonstige Schreiben nicht den Belegen bei, sondern senden Sie diese zur schnelleren Zuordnung getrennt.

  • Reichen Sie authentifizierte Erklärungen nicht zusätzlich in Papierform ein.

  • Reichen Sie die Erklärungen eines Steuerfalls nach Möglichkeit gemeinsam ein.

  • Reichen Sie Belege – bis zur Möglichkeit einer digitalen Belegübermittlung – in Papierform ein. Zur schnelleren Abwicklung von Beleganforderungen erscheint es jedoch sinnvoll, dass steuerliche Berater die bei der Erstellung der Erklärung vorhandenen Belege bereits heute in elektronischer Form vorhalten.

  • Die Steuerverwaltung geht davon aus, dass alle relevanten Angaben bereits in der Steuererklärung vorgenommen werden. Soweit im Ausnahmefall relevante Sachverhalte nicht in der Steuererklärung angegeben werden können, haben Sie die Möglichkeit, auf „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ aufmerksam zu machen (durch Eintrag der Ziffer „1“ in der ab VZ 2017 neuen Zeile 98 der Steuererklärung). Gleiches gilt, wenn Sie bei den in der Steuererklärung erfassten Angaben bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt haben.

    Falls Sie mit der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen einreichen wollen, ist kein Eintrag in der neuen Zeile vorzunehmen. “Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ mit Eintrag der Ziffer „1“ in der Steuererklärung führen zwingend zur personellen Fallbearbeitung im Finanzamt, wodurch sich die Bearbeitungszeit der Steuererklärung verlängert.

Bayerische Steuerverwaltung v.

Fundstelle(n):
HAAAG-72208