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Incentive-Reisen an Geschäftspartner
Incentive-Reisen [i]Schönfeld/Plenker, Incentive-Reisen, Lexikon NWB WAAAD-14611 werden oftmals Geschäftspartnern als Anreiz zugewendet. Doch nicht bei jeder Incentive-Reise kann der Incentive-Geber seine Aufwendungen steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen. Der Beitrag stellt die differenzierte ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung von Incentive-Reisen einander gegenüber. Dabei wird auch auf die Pauschalierung nach § 37b EStG eingegangen. Die rechtlichen Grundsätze werden anhand eines Fallbeispiels verdeutlicht.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Definition Incentive-Reisen
Das [i]Langenkämper, Incentives, infoCenter NWB WAAAB-80571 Wort „Incentive“ bedeutet übersetzt Anreiz. Incentive-Reisen sind Reisen mit mindestens einer Übernachtung und einem vorwiegend touristischen Hintergrund, die oftmals an Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner gewährt werden.
Bei Incentive-Reisen gibt es zahlreiche Fallgestaltungen. Sie dienen beispielsweise
als Belohnung für erbrachte Leistungen,
als Anreiz zur Steigerung der Leistung,
zur Stärkung von Geschäftsbeziehungen,
als Rabatt auf eine Lieferung oder Leistung,
als Prämie bzw. Preis in Verbindung mit Preisausschreiben oder Verkaufswettbewerben,
zur Förderung der Mitarbeitermoral oder zur Reduzierung von Fehltagen.S. 156