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BFH 16.11.2017 VI R 31/16, BBK 4/2018 S. 153

Steuerrecht | Keine doppelte Haushaltsführung bei Familienwohnsitz am Beschäftigungsort

Eine doppelte Haushaltsführung wird steuerlich nicht anerkannt, wenn sich die Hauptwohnung noch im Einzugsbereich des Beschäftigungsorts befindet. Die Kosten für eine näher an der Arbeitsstätte gelegene Zweitwohnung sind steuerlich nicht absetzbar.

[i]Ist die Arbeitsstätte von der Hauptwohnung aus täglich erreichbar?Der Beschäftigungsort umfasst nicht nur die politische Gemeinde, in dem sich die Arbeitsstätte befindet, sondern auch den Einzugsbereich, von dem aus der Arbeitnehmer in noch zumutbarer Weise seine Arbeitsstätte täglich erreichen kann. Dabei kommt es weniger auf die Entfernung als auf die individuelle Fahrzeit an: Eine Fahrzeit von ca. 1 Stunde ist grundsätzlich üblich und hinnehmbar.

Beispiel

[i]Berlin zählt zum Einzugsbereich Potsdams und umgekehrtArbeitnehmer A wohnt in Berlin-Mitte. Er arbeitet in Potsdam und mietet dort eine Zweitwohnung. Seine Fahrz...

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