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Steuerrecht | Doppelgarage als Betriebsvermögen
Eine Doppelgarage, die zur Hälfte für den Betrieb genutzt wird, kann zum gewillkürten Betriebsvermögen gehören, wenn der Unternehmer sie dem Betriebsvermögen unwiderruflich und zeitnah zuordnet. Eine spätere Entnahme führt dann zu einem Entnahmegewinn in [i]Spätere Entnahme ist mit Teilwert anzusetzenHöhe der Differenz zwischen Teilwert und Buchwert.
Im Streitfall ging es um eine Doppelgarage, in der sowohl das betriebliche als auch das private Kfz untergestellt waren. Die Doppelgarage gehörte – wie auch das [i]Doppelgarage gehörte Unternehmer und Ehefrauentsprechende Einfamilienhaus – dem bilanzierenden Unternehmer und seiner Ehefrau jeweils zu 50 %. Im Rahmen einer Außenprüfung im Jahr 1987 hatte der Prüfer die Nichtaktivierung der Doppelgarage beanstandet. Daraufhin hatte der Kläger die [i]Doppelgarage diente Betriebs-Kfz und Privat-KfzDoppelgarage aktiviert. Als er seinen Miteigentumsanteil im Jahr 2009 auf s...