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Die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft nach § 42e EStG
Erörterungen und Kritik zum BMF-Schreiben v. 12.12.2017
[i]BMF, Schreiben v. 12.12.2017, BStBl 2017 I S. 1656Die lohnsteuerrechtliche Anrufungsauskunft nach § 42e EStG ist im deutschen System des auf die Arbeitgeber abgewälzten (Quellen-)Steuereinbehalts für Lohneinkünfte ein unverzichtbares und notwendiges Instrument, um den vom Staat in Dienst genommenen Unternehmen – im Sinne eines immerhin partiellen Ausgleichs – zumindest die Möglichkeit einzuräumen, Orientierung und Rechtssicherheit hinsichtlich der sie treffenden Lohnsteuerpflichten zu erlangen. Mit Schreiben v. (BStBl 2017 I S. 1656) hat die Finanzverwaltung zur Anrufungsauskunft Stellung genommen. Weitgehend angelehnt an dessen Aufbau setzt sich der Beitrag kritisch mit dem BMF-Schreiben sowie der BFH-Rechtsprechung in diesem Bereich auseinander und gibt zudem generelle Hinweise zu gesetzlichen Anpassungsmöglichkeiten bei der Lohnsteuer-Anrufungsauskunft.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Berechtigte Personen, Gebührenfreiheit und Auskunftsantrag
1. Notwendigkeit der Neubearbeitung des BMF-Schreibens
[i]Hilbert, NWB 12/2011 S. 962Das (BStBl 2017 I S. 1656) ersetzt die vorhergehende, weit weniger umfangreiche und nicht gesondert untergliederte Version v...BStBl 2011 I S. 213