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Sozialversicherung | Kein Krankengeld für freiwillig Versicherte ohne Einkommen
Ist ein hauptberuflich Selbständiger mit Anspruch auf Krankengeld freiwillig in der Krankenkasse versichert und zahlt er bis zum Eintritt der Arbeitsunfähigkeit dafür Beiträge nach der Mindestbemessungsgrenze, weil er aufgrund der im letzten Steuerbescheid ausgewiesenen Verluste (§ 15 Abs. 1 SGB IV) kein bzw. negatives Arbeitseinkommen erzielt hat, dann hat er dennoch keinen Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Krankengelds zumindest nach Maßgabe dieser Mindestbemessungsgrenze.
Das Krankengeld hat eine Entgeltersatzfunktion. Wegen dieser Funktion ist die Höhe des Krankengelds – vorbehaltlich eines (nicht) nach § 53 Abs. 6 SGB V gewählten Tarifs – auf den Ersatz des tatsächlich entfallenden Arbeitseinkommens begrenzt. Erzielt ein Selbständiger kein Einkommen, besteht daher kein Anspruch auf Krankengeld.