USt direkt digital Nr. 3 vom Seite 1

Betreutes Wohnen und Unterstützung im Alltag

Beate A. Blechschmidt | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Die Wohnform „betreutes Wohnen“ wird bei älteren Menschen verständlicherweise immer beliebter. Schließlich ist es auf diese Weise oft wesentlicher einfacher und komfortabler möglich, ein selbständiges Leben im Alter zu führen, als dies in der eigenen Wohnimmobilie oder einer herkömmlichen Mietwohnung häufig möglich wäre. Betreutes Wohnen meint dabei eine Wohnanlage, in der Mieter eine Reihe von Grundleistungen, wie allgemeine Betreuung und Unterstützungsleistungen, in Anspruch nehmen können.

Bekanntermaßen gehören jedoch die Befreiungsvorschriften für Leistungen im Bereich der Pflege hilfsbedürftiger Menschen nicht unbedingt zu den leichtgängigen Regelungen im UStG – auch aufgrund der Verweise auf die gleichermaßen komplizierten Regelungen im Sozialgesetzbuch. Der steuerliche Berater ist hier also gefordert.

Dr. Hans-Martin Grambeck kommentiert ab der das Urteil des FG Niedersachsen, in dem die Klägerin eine Seniorenwohnanlage als Einrichtung des betreuten Wohnens betrieb, in der die Mieter nach eigenen Wünschen Dienstleistungen beziehen konnten, die eine Unterstützung in Alltagsfragen darstellten (z. B. Beratung, Vermittlung zu anderen Dienstleistern, Suche nach Pflegeleistungen und Pflegeheimen, Erledigung von Einkäufen und Mahlzeitenversorgung, jedoch keine pflegerischen Leistungen).

Der Autor zeigt anhand des Beispiels des betreuten Wohnens die (erfolgreichen) Nachbesserungen des Gesetzgebers vor dem Hintergrund der seit geltenden Fassung des § 4 Nr. 16 UStG, mit der die Befreiungsvorschriften für pflegerische Leistungen angepasst wurde, sowie dem BMF-Schreiben v. 8.12.2017 zur Umsatzsteuerbefreiung der Angebote zur Unterstützung im Alltag auf.

Beste Grüße,

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
USt direkt digital 3 / 2018 Seite 1
NWB XAAAG-71958