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Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen in der Steuerbilanz
Anmerkungen zum
§§ 4f und 5 Abs. 7 EStG regeln die steuerbilanzielle Abbildung der Übertragung von Verpflichtungen, die steuerbilanzrechtlichen Ansatzverboten, -beschränkungen und Bewertungsvorbehalten unterliegen. Nach Einführung der Regelungen im Dezember 2013 durch das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz liegt nunmehr ein BMF-Schreiben vor, das zu zahlreichen Zweifelsfragen aus Sicht der Finanzverwaltung Stellung nimmt.
I. Einleitung
[i]Bolik, BMF-Entwurf zu den
Steuerfolgen der §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG – Hebung stiller Lasten, StuB
4/2017 S. 156 NWB DAAAG-37910
Grützner, Die
Übernahme von Verpflichtungen in der steuerlichen Gewinnermittlung, StuB 1/2015
S. 17 NWB UAAAE-81941
Adrian/Fey,
Verpflichtungsübernahme nach dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, StuB 2/2014
S. 53 NWB WAAAE-52672
Bisle/Dönmez, in:
Kraft/Kanzler/Bäuml, EStG, 2. Aufl. 2017, § 5
Rn. 406
NWB SAAAG-35400 Ende Dezember 2013
wurden durch das
AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (Gesetz zur
Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das
AIFM-Umsetzungsgesetz, AIFM-StAnpG) mit §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG Regelungen zur
steuerbilanziellen Behandlung für die Übertragung von Verpflichtungen
eingeführt. Dabei geht es im Kern
um die Übertragung von Verpflichtu...