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Lohnsteuer | Ermäßigte Besteuerung für Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld
Das entschieden, dass Zuschüsse zum Transferkurzarbeitergeld, die von einer Transfergesellschaft gezahlt werden, in der der Arbeitnehmer nicht beschäftigt wird, als außerordentliche Einkünfte zu behandeln sind.
Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde aufgrund einer geplanten Werkschließung aufgehoben. Er wurde befristet von einer Transfer-GmbH ohne Anspruch auf Beschäftigung angestellt. Dafür erhielt er Transferkurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit und Aufstockungsbeträge hierzu von der Transfer-GmbH. Das Finanzamt behandelte die Abfindung als ermäßigt zu besteuernde Entschädigung und die von der Transfer-GmbH gezahlten Aufstockungsbeträge als laufenden Arbeitslohn. Das Finanzgericht hat entschieden, dass die Aufstockungsbeträge ...