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FG Berlin-Brandenburg 07.11.2017 6 K 6199/16, NWB 6/2018 S. 316

Einkommensteuer | Zur Abgrenzung von Neubaumaßnahmen und begünstigten Handwerkerleistungen

Das klargestellt, dass weder die erstmalige Anbringung eines Außenputzes an einem Neubau noch die erstmalige Pflasterung einer Einfahrt bzw. Terrasse, die Errichtung einer Zaunanlage oder das Legen des Rollrasens im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung des Neubaus begünstigte Handwerkerleistungen darstellen.

Anmerkung:

Das Finanzgericht führt aus, dass eine Neubaumaßnahme nicht etwa dadurch abgeschlossen wird, dass der Bauherr in das Haus einzieht und dadurch einen Haushalt begründet. Vielmehr sei in wertender Betrachtung zu prüfen, ob die jeweilige Maßnahme noch in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Neuerrichtung des Gebäudes steht oder nicht. Danach gehören die Putzarbeiten noch zur Neubaumaßnahme, denn es hat ...

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