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Keine Anwendung von § 8b Abs. 3 KStG bei beschränkter Steuerpflicht
Anmerkungen zum BFH-Urteil v. 31.5.2017 - I R 37/15
[i]Kusch, Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen (§ 8b KStG), Grundlagen NWB KAAAE-61145 Die Frage, ob der von einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft erzielte Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft der Betriebsausgabenfiktion des § 8b Abs. 3 KStG unterliegt, war im Schrifttum schon länger umstritten. Während weitgehende Einigkeit darüber herrschte, dass die Veräußerung einer Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften (Inboundfall) unter Anwendung von § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e i. V. mit § 17 Abs. 1 EStG zur Besteuerung des Veräußerungsgewinns im Inland führt, jedenfalls sofern kein [i]BFH, Urteil v. 31.5.2017 - I R 37/15 NWB GAAAG-60391 Doppelbesteuerungsabkommen der Besteuerung entgegensteht (entweder weil kein Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden ist oder ein bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland das Besteuerungsrecht zuweist), gingen die Auffassungen zur Anwendbarkeit von § 8b Abs. 2 und 3 KStG deutlich auseinander. Diese Frage ist durch den BFH in seinem Urteil v. - I R 37/15 NWB GAAAG-60391 (Vorinstanz NWB YAAAF-01429) in aller Klarheit beantwortet worden. Nachfolgend sollen die unterschiedlichen Auffassungen aus dem Schrifttum, die sich vo...