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Bilanzierung | Keine Investitionsförderung für Luxus-Pkw
Ein Unternehmer darf für Luxus-Pkw keine Ansparrücklage bilden. Dies folgt aus dem Abzugsverbot für unangemessene Aufwendungen gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG.
Nach Ansicht des BFH gilt dieses gesetzliche Abzugsverbot nicht nur für tatsächliche Aufwendungen, sondern auch für sonstige betriebliche Aufwendungen wie AfA oder [i]Abzugsverbot gilt auch für vorgezogene AfAzeitlich vorgezogene AfA, wie dies bei der Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a. F. der Fall war.
Der Kläger im Urteilsfall war Einzelunternehmer und vermittelte Finanzanlagen. Seinen Gewinn ermittelte er durch EÜR gem. § 4 Abs. 3 EStG. [i]Geplante Anschaffung von drei Luxus-Pkw zum Preis von 1 Mio. €Seine Einnahmen im Streitjahr 2006 betrugen ca. 100.000 €; Arbeitnehmer beschäftigte er nicht. Er bildete eine Ansparrücklage für drei Pkw, deren voraussichtliche Anschaffungskosten 400.000 €, 450.000 € und 120.000 € betragen sollten, zusammen also ca. 1 Mio. €. Das FA erkannt...