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BMF 15.12.2017 IV C 4 - S 2223/17/10001, BBK 3/2018 S. 103

Steuerrecht | BMF-Schreiben zum sog. Crowdfunding

Das BMF äußert sich zum Spendenabzug beim Crowdfunding, bei dem finanzielle Mittel über das Internet von einer Vielzahl von Geldgebern eingeworben werden.

Beim klassischen Crowdfunding geht es um die Anlauffinanzierung eines Unternehmens, üblicherweise eines sog. Start-up-Unternehmens. Ein Spendenabzug des Geldgebers ist nicht möglich, weil das Unternehmen [i]Kein Spendenabzug beim klassischen Crowdfunding i. d. R. nicht gemeinnützig sein wird und weil der Geldgeber eine Gegenleistung erwartet, nämlich eine Beteiligung an dem erfolgreichen Unternehmensprojekt.

Hiervon [i]Spendenabzug beim Spenden-Crowdfundingzu unterscheiden ist das sog. Spenden-Crowdfunding. Hier leitet das Crowdfunding-Portal die eingesammelten Spenden als Treuhänder weiter, falls die angestrebte Summe erreicht wird; anderenfalls werden die Spenden zurückgezahlt (sog. Alles-oder-nichts-Pri...

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