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Schenkungsteuer | Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person
Nach dem ist die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person keine gemischte freigebige Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der GmbH an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. In einem solchen Fall beruht die Vorteilsgewährung auf dem Gesellschaftsverhältnis zwischen der GmbH und dem Gesellschafter.
Damit ist eine Grundsatzfrage geklärt, die von der Finanzverwaltung bisher beantwortet wurde. Wenn der Gesellschafter an der Vorteilsgewährung der GmbH an eine ihm nahestehende Person mitwirkt, handelt es sich ebenso wie bei einer unmittelbaren offenen oder verdeckten Ausschüttung an den Gesellschafter wegen der ge...BStBl 2008 II S. 258