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Verpflichtung von Rechtsanwälten zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung trotz Schweigepflicht
Ein Rechtsanwalt, der Beratungsleistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer erbracht hat, die ihm ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt haben, kann die u. a. für diese Fälle vorgeschriebene Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung mit den darin geforderten Angaben (u. a. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Mandanten, Gesamtbetrag der Beratungsleistungen an den Mandanten) nicht unter Berufung auf die Schweigepflicht verweigern (Bezug: § 3a Abs. 2, § 18 Abs. 2, 4, 7 und 11, § 18b Satz 1 Nr. 2, Satz 3, § 27a Abs. 1 Satz 1 UStG; Art. 43 Nr. 1 und 2, Art. 44, Art. 196, 250, 261, 262 Buchst. c, Art. 264 Abs. 1 Buchst. b, d MwStSystRL; § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, Abs. 3, § 118 AO; § 43a BRAO; § 2 BORA).
(1) Der Unternehmer i. S. des § 2 UStG hat nach § 18a Abs. 2 UStG bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes ...