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E-DRS 33 „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“
Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen
Das Erfordernis, eine Währungsumrechnung durchzuführen, kann sich sowohl im Jahres- als auch im Konzernabschluss ergeben. Obwohl das HGB mit § 256a und § 308a spezielle Regelungen zur Währungsumrechnung enthält, ergeben sich in der Praxis immer wieder Auslegungs- und Zweifelsfragen. Dies hat das DRSC zum Anlass genommen, einen Standard zu erarbeiten, der sich mit dieser Fragestellung beschäftigt. Das vorläufige Ergebnis wurde am mit E-DRS 33 veröffentlicht. Ziel des Standards ist es, im Konzernabschluss eine einheitliche Anwendung der Vorschriften zur Währungsumrechnung sicherzustellen und insofern die Informationsfunktion des Konzernabschlusses zu stärken.
Roos, E-DRS 33 „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“, StuB 23-24/2017 S. 912 NWB KAAAG-63845
Wie sind die Regelungen in E-DRS 33 zu werten?
Wie ist der Nutzen für die Bilanzierer einzuschätzen?
Was ist weiterhin hervorzuheben?
I. Einleitung
[i]Lüdenbach, Konzerninterner
Währungserfolg, StuB 21/2017 S. 828
NWB RAAAG-61115
Lüdenbach, Währungsumrechnung in der Steuerbilanz, StuB 7/2017 S. 282
NWB SAAAG-42071
Theile, E-DRS 33:
Währungsumrechnung im Konzernabschluss, BBK 19/2017 S. 930
NWB KAAAG-58551
Hoffmann/Lüdenbach,
NWB Kommentar Bilanzierung, 9. Aufl. 2018, § 256a
NWB MAAAG-61442 Die Umrechnung eines in
Fremdwährung aufgestellten und in einen handelsrechtlichen Konzernabschluss
einzubeziehenden Jahresabschlu...