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E-DRS 33: Währungsumrechnung im Konzernabschluss
[i]E-DRS 33, http://go.nwb.de/wrphq Das DRSC hat am den Entwurf eines Standards E-DRS 33 „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“ veröffentlicht. Seit Einfügung des § 308a HGB durch das BilMoG im Jahr 2009 besteht eine gesetzliche Regelung zur Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen nach der modifizierten Stichtagskursmethode, [i]Theile/Stahnke, Währungsumrechnung – Praxisfälle zum BilMoG, BBK 14/2009 S. 711 NWB CAAAD-24556 was zur Aufhebung des alten DRS 14 „Währungsumrechnung“ im Jahr 2010 geführt hat. Indes wurde in der Zwischenzeit eine Reihe von Auslegungs- und Zweifelsfragen zu § 308a HGB beobachtet. Daher hat der HGB-Fachausschuss des DRSC bereits 2012 die Entwicklung eines neuen Standards zur Währungsumrechnung im Konzernabschluss in sein Arbeitsprogramm aufgenommen. Das vorläufige Ergebnis liegt jetzt mit E-DRS 33 vor. Ziel des Standards ist, eine einheitliche Anwendung der Vorschriften zur Währungsumrechnung im Konzern sicherzustellen und insoweit die Informationsfunktion des Konzernabschlusses zu stärken.
Der Beitrag stellt den Standardentwurf insgesamt vor und beleuchtet dabei kritisch einige Highlights. Die Kommentierungsfrist für E-DRS 33 endet am .
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .