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„Deadlock“ – die Achillesferse des Gesellschaftsrechts
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAG-69685 Bei Unternehmensnachfolgen und Joint-Venture-Gestaltungen kommt es immer wieder vor, dass Gesellschafter zu gleichen Teilen an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Die fatalen Folgen der vollständigen Gleichberechtigung werden offensichtlich, wenn die Gesellschafter sich nicht mehr einigen können und unterschiedliche strategische oder sonstige Ziele verfolgen. Das Unheil der Pattsituation kommt sehr bildhaft in dem englischen Begriff „Deadlock“ zum Ausdruck. Es bestehen jedoch effiziente Möglichkeiten der Vermeidung oder sachbezogenen Auflösung der Pattsituation.
Ausführlicher Beitrag s. .
Typische Fälle einer Pattsituation im Unternehmen
Derartige Pattsituationen entstehen insbesondere
bei [i]Familienunternehmen oder klassische Joint-Venture sind „pattanfällig“Unternehmensnachfolgen, wenn mehrere Kinder gleichberechtigt sein sollen,
bei gleichberechtigten Partnern, die gemeinsam ein Unternehmen gründen wollen,
bei Joint-Ventures von Gleichberechtigten und
bei Gestaltungen, mit denen die Sozialversicherungsfreiheit eines Minderheitsgesellschafters oder die Vermeidung einer Betriebsaufspaltung gewährleistet werden soll.
In der Praxis wird versucht, den Deadlock zu verhindern, indem eine paritä...