Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
„Deadlock“ – die Achillesferse des Gesellschaftsrechts
Herausforderungen durch Pattsituationen in Gesellschaften zielorientiert bewältigen
Sowohl in Fällen der Unternehmensnachfolge als auch bei Joint-Venture-Gestaltungen kommt es immer wieder vor, dass Gesellschafter zu genau gleichen Teilen an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Häufig wird diese Beteiligung gezielt gewählt, um nicht dem einen Gesellschafter die Übermacht über den anderen zu geben. So erwünscht die Gleichberechtigung zunächst ist, werden die fatalen Folgen der vollständigen Gleichberechtigung dann offensichtlich, wenn die Gesellschafter sich nicht mehr einigen können und unterschiedliche strategische oder sonstige Ziele im Einzelfall verfolgen (s. zu den damit verbundenen Problemen und Lösungsvorschlägen nur Bisle, ). Das Unheil der Pattsituation kommt sehr bildhaft in dem englischen Begriff „Deadlock“ zum Ausdruck. Denn häufig führt eine Entscheidungsunfähigkeit zum Scheitern der Gesellschaft. Die Problematik soll im folgenden Beitrag anhand einiger typischer Beispiele verdeutlicht und Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder sachbezogenen Auflösung der Lähmungssituation aufgezeigt werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .