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Fortentwicklung der Leasing-Rechtsprechung bei „sale-and-lease-back“ und Teilamortisation
Widerspruchsfreie Auslegung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO durch den BFH?
[i]BFH, Urteil v.13.10.2016 - IV R 33/13 NWB NAAAG-37078; v. 2.6.2016 - IV R 23/13 NWB FAAAF-79656 Die Behandlung von Leasingverhältnissen in Handels- und Steuerbilanz ist im Allgemeinen eigentlich keine drängende Zweifelsfrage. Denn auf der Grundlage der Rechtsprechung des BFH aus den frühen Siebzigerjahren hat die Finanzverwaltung BMF-Schreiben erlassen, an denen sich die steuerrechtliche, aber auch die handelsrechtliche Praxis seither orientiert. Mit der Schaffung neuartiger, nicht explizit in den Erlassen geregelter Leasingverhältnisse werden jedoch neue Fragen aufgeworfen, die der BFH in Fortentwicklung seiner Rechtsprechung zum Leasing beantwortet hat. [i]Mujkanovic, Leasing in Handels- und Steuerbilanz, Grundlagen NWB AAAAE-68318 Der nachfolgende Beitrag widmet sich den BFH-Urteilen v. - IV R 33/13 NWB NAAAG-37078 (zum „sale-and-lease-back“ mit Andienungsrecht des Leasinggebers) und v. - IV R 23/13 NWB FAAAF-79656 (zum Teilamortisationsleasing). Darüber hinaus wird aufgezeigt, dass die Auslegung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO durch die unterschiedlichen BFH-Senate nicht frei von Widersprüchen erscheint.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Urteil des BFH vom 13.10.2016 - IV R 33/13
1. Sachverhalt
a) Leasingverträge
[i]Leasingvertrag mit der A-GmbHGegenstand des von der Klägerin (einer gewerblichen KG) betriebenen Unternehmens war das Verleasen vo...