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Vertragsverhandlungen | Schutzpflichten des potenziellen Grundstückverkäufers
Es stellt keine besonders schwerwiegende Treuepflichtverletzung des (potenziellen) Grundstücksverkäufers dar, wenn er dem Kaufinteressenten nicht offenbart, dass er sich vorbehält, den Kaufpreis zu erhöhen. Der (potenzielle) Verkäufer haftet daher nicht wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen auf Schadensersatz, und zwar auch dann nicht, wenn er zu einem Zeitpunkt Abstand vom Vertragsabschluss nimmt, zu dem er weiß, dass der Kaufinteressent im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrags bereits einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen hat.
Bei einem Grundstückskaufvertrag sind an die Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten strenge Anforderungen zu stellen. Bei einem solchen Vertrag löst die Verweigerung der Mitwirkung an der Beurkundung durch e...