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Sozialversicherungsverfahren | Steuerberater als Verfahrensbevollmächtigter
Ein Steuerberater, der mit der Lohnbuchhaltung eines Baubetriebs beauftragt wurde, ist in einem Widerspruchsverfahren zum Saison-Kurzarbeitergeld (KuG) als Verfahrensbevollmächtigter des Arbeitgebers jedenfalls dann vertretungsberechtigt, wenn nur Berechnungsfragen für das KuG im Streit stehen. Antrags- und Widerspruchsverfahren stellen sich insoweit als zulässige Nebentätigkeit zur Buchführung (§ 5 Abs. 1 RDG) dar. [i]Gilgan/Trinks, NWB 26/2017 1971
Übernimmt der mit der Buchhaltung beauftragte Steuerberater anstelle des Arbeitgebers die einheitliche Abrechnung und Auszahlung sowohl des geschuldeten Arbeitsentgelts als auch des KuG (§ 101 SGB III), erscheint es konsequent, ihn dann zumindest auch das Verwaltungsverfahren einschließlich des Widerspruchsverfahrens für den Arbeitgeber betreiben zu lassen, soweit es...