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Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAG-67510 Bildungsleistungen sind in den Grenzen des § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Voraussetzungen sind unscharf und stimmen nicht mit denen des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL überein. Im Zuge der jüngsten Rechtsprechung haben sich die Rahmenbedingungen verbessert. Bildungsdienstleister, die derzeit noch nicht von der Umsatzsteuerbefreiung Gebrauch machen, sollten ihre Voraussetzungen im Lichte dieser Entwicklungen überprüfen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Abgeschwächte Voraussetzungen
[i]Uneinheitliche Vorschriften zur Umsatzsteuerbefreiung Für Bildungseinrichtungen, selbständige Lehrer und Privatlehrer gelten nach wie vor unterschiedliche Vorschriften zur Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung. Hinsichtlich des Anerkennungsverfahrens für Bildungseinrichtungen hat das BVerwG die Anforderungen an das Lehrpersonal durch ein begrüßenswertes Urteil gelockert: Voraussetzung sei demnach lediglich eine für die konkrete Maßnahme adäquate Qualifikation ( NWB NAAAG-53158). Ferner hat der BFH bestätigt, dass sich eine Anerkennung auch daraus ergeben kann, dass ein Bildungsdienstleister im Auftrag und an einer Einrichtung der öffentlichen Hand tätig ist bzw. die Kosten der...