Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen
Ein Update
Die [i]Grambeck, NWB 11/2016 S. 760 umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsangeboten in privatwirtschaftlicher Trägerschaft ist nach wie vor mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet. Die Ursachen liegen in der fehlerhaften Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht, in Unklarheiten betreffend die Anforderungen im Anerkennungsverfahren und in den Unschärfen bei der Differenzierung zwischen Bildung und Freizeit. Die letzten Monate brachten wichtige Neuigkeiten, die es (aufbauend auf dem Beitrag von Grambeck, NWB 11/2016 S. 760) zu beachten gilt, sofern die Umsatzsteuerbefreiung von den betroffenen Unternehmen als Vorteil erachtet wird.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
S. 3995
I. Abgeschwächte Voraussetzungen für die Anerkennung von Einrichtungen mittels Grundlagenbescheid der zuständigen Landesbehörden
1. BVerwG lehnt 25 %-Grenze ab
[i]Voraussetzungen für die Anerkennung von Einrichtungen wurden gelockert Die Träger der Bildungseinrichtung benötigen grds. eine Anerkennung (§ 4 Nr. 21 Buchst. a UStG bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL), die in Deutschland von der zuständigen Landesbehörde ausgestellt wird und die Funktion eines Grundlagenbescheids erfüllt (Abschnitt 4.21.5 UStAE). Nunmehr kommt es Antragstellern entgegen, dass die Voraussetzungen im Hinblick auf die Qual...BStBl 1977 II S. 334