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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerpflicht bei Lehrbriefen
Die Erstellung von Lehrbriefen für ein Fernlehrinstitut, das die Lehrbriefe für Fernunterricht einsetzt, ist nach dem Finanzministerium Schleswig-Holstein nicht umsatzsteuerfrei i. S. von § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG. Der Grund: Die Erstellung der Lehrbriefe dient nicht unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck. Nur das Fernlehrinstitut erbringt unmittelbare Leistungen, nicht aber der Autor der Lehrbriefe, der nur Vorleistungen erbringt.
[i]Ausnahme: Autor hält Kontakt zu StudentenAnders ist dies, wenn der Autor der Lehrbriefe zu den Fernschülern Kontakt hat und z. B. Rückfragen der Studenten beantwortet oder die Hausaufgabenbetreuung im Rahmen eines Fernlehrgangs übernimmt. S. 1135
Der Autor von [i]Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31.12.2017Lehrbriefen wird danach also wie der Autor eines Lehrbuchs behandelt, der umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt.
Das Finanzminister...