Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wegfall der handelsrechtlichen Going-concern-Prämisse
Voraussetzungen und Konsequenzen eines break-up bei der Abschlusserstellung von Kapitalgesellschaften
Die [i]Sikora, Going-concern-Bilanzierung und insolvenzrechtliche Hinweispflichten bei Krisenmandanten, BBK 10/2017 S. 458 NWB LAAAG-44804 sog. Going-concern-Prämisse stellt ein zentrales Grundprinzip der handelsrechtlichen Rechnungslegung dar. Demnach ist bei der Erstellung des Jahresabschlusses von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Ebenso bedeutsam wie umstritten ist dabei seit jeher die Frage, wann konkret infolge entgegenstehender Gegebenheiten von dieser Prämisse abzugehen ist (sog. break-up) und welche Folgen dies im Einzelnen nach sich zieht. Zu beiden Fragen hat es nun in jüngster Zeit bedeutsame Entwicklungen gegeben: [i]BGH, Urteil v. 26.1.2017 - IX ZR 285/14 NWB JAAAG-37973 So hat zu Beginn dieses Jahres in einer aufsehenerregenden Grundsatzentscheidung erstmals der BGH zu den Voraussetzungen eines break-up Stellung genommen und diesen Bereich relativ praxisnah präzisiert. Kurz davor hat bereits das IDW seine Verlautbarung „Auswirkungen einer Abkehr von der Going-concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 17)“ aktualisiert und damit seine Position zu den Folgen eines break-up neu gefasst. Der Beitrag kombiniert diese beiden Entwicklungen und...