BBK Nr. 24 vom Seite 1129

Die Kassen-Nachschau ab 1.1.2018 als unbekannte Größe

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Ab Januar 2018 [i]Becker, Das Kassengesetz auf dem Gabentisch – und was nun?, BBK 3/2017 S. 116 NWB OAAAG-35906 gilt es: Dann kann die Finanzverwaltung im Rahmen einer Kassen-Nachschau die Kassenführung überprüfen – außerhalb einer normalen Außenprüfung und im Idealfall in relativ kurzer Zeit. Bargeldintensive Betriebe müssen dann eher als bisher damit rechnen, überprüft zu werden und zu erklären, wie ihre Abläufe bei der Aufzeichnung der Bargeschäfte organisiert sind. Der Gesetzgeber erhoffte sich bei der Verabschiedung des Kassengesetzes vor einem Jahr, mit diesem Instrument die Prüfdichte signifikant zu erhöhen, hat aber leider versäumt, die Voraussetzungen hierfür auch zu schaffen. jedenfalls hatte in seinem Beitrag zum Kassengesetz in BBK 3/2017 S. 116 die Mängel am Konzept ausführlich beschrieben. Abzuwarten bleibt nun, wie genau BMF und Finanzverwaltung die Kassen-Nachschau in § 146b AO umsetzen werden, um ihrem Ziel näher zu kommen – so es denn von allen Beteiligten eines ist. Denn bisher sind noch keine konkreten Regeln zum § 146b AO bekannt. Die Praxis behilft sich mit Analogieschlüssen und den bisherigen Erfahrungen zur Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG und zur Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG. Gleichwohl sollten sich die Unternehmen der Bargeldbranchen und ihre Berater zumindest mit den bisher verfügbaren Informationen befassen und sich vorbereiten, soweit das derzeit möglich ist. [i]Fragen und Antworten zur Kassen-Nachschau ab 2018 aus der Sicht der Beratung Die Kassen-Nachschau bildet daher den Schwerpunkt der Berichterstattung dieser Ausgabe: In einem ersten Beitrag stellt ab noch einmal die Ziele und gesetzlichen Voraussetzungen dar und geht dabei auch auf die künftigen Anforderungen an die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle ein und wann eine Kassen-Nachschau in Frage kommt. wiederum nähert sich ab dem Thema aus der Sicht der Beratung der den Anforderungen nicht immer aufgeschlossen gegenüberstehenden Unternehmer. Er formuliert einen leicht verständlichen Fragen- und Antworten-Katalog und geht dabei auch auf praktische Fragen ein, zu denen bisher wenig Informationen vorliegen: Was passiert denn z. B., wenn der Inhaber einer Gaststätte nicht anwesend ist, wenn der Kassen-Nachschauer kommt?

Außerdem in dieser [i]Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! Ausgabe: und befassen sich im Buchführungs-Seminar mit der Entnahme fremdfinanzierter Wirtschaftsgüter, während die Folgen aufzeigt, wenn die Fortführungs-Annahme für den handelsrechtlichen Jahresabschluss wegfällt. Dass die freiwillige Speicherung der Mandanten-Daten im Rechenzentrum den bilanzierenden Steuerberater nicht zu einer Rückstellung berechtigt, zeigt BBK-Herausgeber Bernd Rätke in den Kurznachrichten ab Seite 1133. Die Herausgeber, Redaktion und NWB Verlag jedenfalls wünschen Ihnen einen schönen Advent, besinnliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2017 Seite 1129
NWB EAAAG-64696