NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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A. Betriebswirtschaft
I. Berufsbilder und Tätigkeitsfelder
Unter der Kindertagespflege ist eine familiengerechte Betreuungsform in der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern durch eine geeignete Tagespflegeperson (umgangssprachlich Tagesmutter genannt) zu verstehen. Kindertagesbetreuung ist der Oberbegriff für die zeitweilige Betreuung für Kinder außerhalb der Familie. Kindertagespflege umfasst die zeitweilige Betreuung von Kindern im Haushalt einer Tagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern durch diese Person (§ 22 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII).
Die Kindertagespflege ist nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz 2004 neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. Bis dahin war die Tagespflege noch weitgehend privat organisiert und finanziert.
Tagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter drei Jahren in Anspruch genommen. Bei der Tagespflege werden vor allem die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und die hohe zeitliche Flexibilität als wesentlicher Vorteil gegenüber der Kindertagesstätte gesehen. Fachlich, persönlich und gesundheitlich geeignete Tagespflegepersonen können ein bis fünf Kinder be...