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Was ändert sich 2018?
Das neue Jahr steht kurz bevor und bringt wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen mit sich. Welche Regelungen mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz oder der Datenschutzgrundverordnung auf uns zukommen, soll der nachfolgende Beitrag erläutern.
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Betriebsrente
Bei der Betriebsrente handelt es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer, der gesetzlich rentenversichert ist, hat seit 2002 das Recht, einen Teil seines Einkommens in eine Betriebsrente umzuwandeln. Der Arbeitgeber schließt hierzu den Versicherungsvertrag für den Arbeitnehmer ab.
Das in eine Betriebsrente umgewandelte Arbeitsentgelt war 2017 bis zu einer Höchstgrenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze und somit in Höhe von 3.048,00 € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei.
Änderung
Am tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft, mit dem die Betriebsrente wieder attraktiver werden soll. Denn gerade in kleineren Betrieben ist diese Art der Altersvorsorge über die Gehaltsabrechnung nur wenig gefragt.
Erhöhung der Freigrenze
Ab dem wird die Steuerfreigrenze um 4 % auf dann 8 % der Beitragsbemessungsgrenze angehoben. Da auch die Beitragsbemessungsgrenze als solche im komme...