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RENO Nr. 12 vom Seite 14

In Deutschland die Insolvenz – in der Schweiz der Konkurs!?

Christian Weiß, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht; Köln

Die Leser/-innen der RENO hatten bereits Gelegenheit, sich mit dem Insolvenzrecht, wie es bei uns überwiegend in der Insolvenzordnung (InsO) normiert ist, zu befassen (RENO 11/2017 S. 6). Der vorliegende Beitrag gibt Ihnen als „Blick über den Tellerrand” einen kurzen, vergleichenden Einblick in das Gegenstück zu unserem Insolvenzverfahren: dem Schweizer Konkursverfahren.

Beispiel

Rechtsanwalt A wird von seinem Mandanten M um Rat gefragt: Er hatte einen Kunden K in der Schweiz. Dieser hat den Kaufpreis für Warenlieferungen nicht gezahlt. Wie M erfahren hat, soll K in Konkurs sein. Kann A für M in der Schweiz noch etwas ausrichten?

Auch in der Schweiz gibt es „insolvente“ Privatpersonen und Unternehmen. Zuletzt wurden laut Bekanntmachung des Schweizer Bundesamtes für Statistik immerhin rd. 13.000 Konkursverfahren eröffnet.

Erster Anknüpfungspunkt: Das SchKG

Wesentliche Norm für das Schweizer Insolvenzrecht stellt das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vom 11.04.1889 dar. Dieses könnte A im Internet unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/18890002/index.html in der jeweils aktuellen Fassung abrufen.

A sollte jedoch beachten, dass es in der Schweiz mitunter kantonal erhebl...