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Insolvenz | Zur Pfändbarkeit des Altersvorsorgevermögens aus Riester-Renten
Das in einem Riester-Vertrag angesparte Guthaben ist nicht pfändbar, soweit die vom Schuldner erbrachten Altersvorsorgebeiträge tatsächlich gefördert werden und den Höchstbetrag nicht übersteigen.
Der klagende Insolvenzverwalter kündigte den von der Schuldnerin 2010 bei der Beklagten abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag, auf den diese insgesamt 333 € eingezahlt hatte und der beitragsfrei gestellt war. Er verlangte von der Beklagten die Auszahlung des Rückkaufswerts. Der BGH führt dazu aus, dass ein Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters (nur) besteht, wenn der Rentenversicherungsvertrag der Zwangsvollstreckung unterliegt. Ob das in einem Riester-Vertrag angesparte Guthaben [i]Lexikon „Riester-Rente“ NWB YAAAD-14833 pfändbar ist und damit der Zwangsvollstreckung unterliegt, richte sich nach § 851 Abs. 1 ZPO i. V. mit § 97 Satz 1 EStG. Da dies...