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Mietkündigung | Räume als Wohnung „benötigen“
Der Begriff des „Benötigens“ (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) ist erfüllt, wenn ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare Gründe des Vermieters vorliegen, die Wohnung künftig selbst oder durch nahe Angehörige zu nutzen. Auch die Frage, ob der Wunsch des Vermieters, die vermietete Wohnung künftig selbst als Zweitwohnung zu nutzen, eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigt, ist anhand dieser Kriterien zu beantworten. S. 3629
Im Rahmen [i]Eisenschmid, NWB 38/2015 S. 2806 der Zurückweisung der Revision des Beklagten hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung (s. Urteil v. - VIII ZR 166/14 NWB SAAAE-87947, Rz. 14–16) und den NWB FAAAE-63870 zum Begriff des „Benötigens“ auch für die Eigenbedarfskündigung bestätigt, die sich auf eine Zweitwohnung bezieht. Auch dabei komme es maßgeblich auf die...