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EuGH zu steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen
Keine Versagung der Steuerbefreiung, wenn es in der Vergangenheit Prüfungshandlungen des Finanzamts ohne Beanstandung gab
[i]EuGH, Urteil v. 14.6.2017 - Rs. C-26/16 „Santogal“ NWB ZAAAG-48706Die Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist nach der Rechtsprechung des EuGH zulässig, wenn Unternehmer die Steuerbefreiung missbräuchlich anwenden. Dies ist nach EuGH dann nicht der Fall, wenn der betroffene Unternehmer weder wusste noch hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Umsatz an einer Steuerhinterziehung beteiligt. Insbesondere scheidet die Versagung der Steuerbefreiung auch dann aus, wenn die zuständigen Behörden die diesbezüglich vorgelegten Unterlagen in der Vergangenheit bereits geprüft und die Anwendung der Steuerbefreiung akzeptiert hatten ( „Santogal“ NWB ZAAAG-48706).
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) sind zum Thema aufrufbar:
Scholz/Nattkämper, Innergemeinschaftliche Lieferung, Grundlagen NWB BAAAE-35776
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
Die Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist in der Praxis noch immer ein weit verbreitetes Thema. Entweder sind aus Sicht der Finanzverwaltung die erforderlichen Nachweise nicht erbracht. Oder aber die Finanzverwaltung beurteilt einen Umsa...