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Widerruf und Wiedererteilung der Dauerfristverlängerung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAG-61705 Die Dauerfristverlängerung für die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach § 46 UStDV ist in der unternehmerischen Praxis von besonderer Bedeutung. Umso problematischer stellt sich dann die Situation dar, wenn diese Begünstigung widerrufen wird. Dabei scheint die aktuelle Verwaltungspraxis nicht mehr von den gesetzlichen Bestimmungen gedeckt zu sein.
Ausführlicher Beitrag s. .
Gefährdung des Steueranspruchs
Als begünstigender [i]Wenning, Umsatzsteuerliches Besteuerungsverfahren, infoCenter NWB XAAAB-13234 Verwaltungsakt kann die Dauerfristverlängerung nur aus zwei Gründen widerrufen werden. Zum einen ist insoweit ein gesetzlicher Widerrufsgrund nach § 46 Satz 2 UStDV in Gestalt der „Gefährdung des Steueranspruchs“ benannt. Eine solche Steueranspruchsgefährdung liegt vor, wenn nach einer Prognose anhand objektiver Umstände der Anspruch des Steuergläubigers auf die Umsatzsteuer-Vorauszahlung nicht termingerecht realisiert werden kann. Die Finanzverwaltung leitet die Steueranspruchsgefährdung in der Praxis vor allem aus Melde- und Zahlungspflichtverstößen in der Vergangenheit ab. Dies erscheint grundsätzlich vertretbar. In Ansehung der hohen Praxisbedeutung vermögen jedoch allein erhebliche Pflichtverletzungen einen Widerruf der Da...