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Widerruf und Wiedererteilung der Dauerfristverlängerung
Aktuelle Verwaltungspraxis nicht mehr von gesetzlichen Bestimmungen gedeckt
Die Dauerfristverlängerung für [i] Küffner/Stöcker/ Zugmaier (Hrsg.), Umsatzsteuer-Kommentar, NWB Verlag, Herne, ISBN: 978-3-482-40705-5 die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach § 46 UStDV ist in der unternehmerischen Praxis von besonderer Bedeutung. Umso problematischer stellt sich dann die Situation dar, in der diese Begünstigung widerrufen wird. Dabei scheint die aktuelle Verwaltungspraxis nicht mehr von den gesetzlichen Bestimmungen gedeckt zu sein.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Zweck der Dauerfristverlängerung
[i]Wenning, Umsatzsteuerliches Besteuerungsverfahren, infoCenter NWB XAAAB-13234 Der umsatzsteuerliche Unternehmer hat bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen hat (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG). Voranmeldungszeitraum ist, prinzipiell abhängig von der Höhe der Vorjahresumsatzsteuer, das Kalenderquartal oder der Kalendermonat (§ 18 Abs. 2 UStG).
[i]FA gestattet Dauerfristverlängerung zur Vermeidung unbilliger HärtenEin Zeitraum von zehn Tagen für die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist erkennbar kurz, führt man sich vor Augen, dass hierfür generell die laufende Finanzbuchhaltung bearbeitet werden muss. Gerade in kleineren Unterne...