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Verwertungskündigung | Berechtigtes Interesse
Die sog. Verwertungskündigung, bei der der Vermieter als berechtigtes Interesse geltend machen kann, durch das bestehende Wohnraummietverhältnis an einer Realisierung des diesem innewohnenden materiellen Werts gehindert zu sein (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB), setzt einen erheblichen Nachteil beim Vermieter selbst voraus. Ein Nachteil bei einer mit der vermietenden Gesellschaft persönlich und wirtschaftlich verbundenen Schwestergesellschaft reicht hingegen nicht aus.
Der Kündigungstatbestand knüpft daran an, dass der Vermieter an einer wirtschaftlichen Verwertung gehindert ist, die in erster Linie durch Veräußerung oder Vermietung geschieht. Eine wirtschaftliche Verwertung liegt auch dann vor, wenn das Gebäude mit der Mietwohnung zunächst abgerissen und durch einen Neubau ersetzt w...