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Insolvenz | Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter verwirkt seinen Vergütungsanspruch i. d. R. nicht durch Pflichtverletzungen, die er als Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren begeht.
Nach der Rspr. des BGH verwirkt ein Insolvenzverwalter seinen Anspruch auf Vergütung, wenn er vorsätzlich oder grob leichtfertig die ihm obliegende Treuepflicht so schwerwiegend verletzt, dass er sich seines Lohns als „unwürdig“ erweist (in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 654 BGB; vgl. NWB WAAAB-99905; NWB HAAAG-53134): Da der Insolvenzverwalter einen verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit hat (Art. 12 Abs. 1 GG), kommt ein Ausschluss der Vergütung bei Berücksichtigung des V...