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Einkommensteuer | Abzinsung von Angehörigendarlehen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Unverzinsliche (betriebliche) Verbindlichkeiten aus Darlehen, die ein Angehöriger einem Gewerbetreibenden, Selbständigen oder Land- und Forstwirt gewährt, sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsen, wenn der Darlehensvertrag unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich anzuerkennen ist. (2) Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht.
Finanzamt, Finanzgericht und BFH haben die von den Klägern gewählte Gestaltung eines zunächst mündlich und später mit Rückwirkung schriftlich vereinbarten zinslosen Darlehens, das zunächst teilweise als Einlage erfasst wurde, recht großzügig als fremdüblich beurteilt. Erst so konnte man dann auch zu der vom BFH bejahten gewinnerhöhenden Abzinsung der Darlehensverbindlichkeit gelang...