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Einkommensteuer | Investitionszulage erhöht Betriebsgröße bei Betriebsvermögensvergleich
Nach dem ist bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich der Anspruch auf Investitionszulage bei Bestimmung der Betriebsgröße gem. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG als Voraussetzung eines Investitionsabzugsbetrags zu berücksichtigen.
Das Finanzgericht hat das schlichte Bilanzierungsprinzip, wonach Forderungen zu aktivieren sind, verkannt und den Grundsatz der Totalgewinngleichheit missverstanden, indem es von einer Periodengleichheit der durch Einnahmenüberschussrechnung und Betriebsvermögensvergleich erzielten Gewinne ausgegangen ist. Der Vergleich beider Gewinnermittlungsarten ist hinsichtlich des Investitionsabzugsbetrags ohnehin verfehlt, weil das Gesetz dafür unterschiedliche Größenmerkmale, nämlich ein Betriebsvermögen von 235.000 € für bilanzierende Gewerbetreibende un...