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Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.5.2018
Teil V: Auswirkungen der Datenschutzreform auf die Finanzverwaltung
Ab dem ist in allen EU-Mitgliedstaaten die [i]Zu Teil IV s. NWB 44/2017 S. 3351; zu Teil III s. NWB 43/2017 S. 3281; zu Teil II s. NWB 42/2017 S. 3203; zu Teil I s. NWB 41/2017 S. 3143 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Das Bundesdatenschutzgesetz und die Abgabenordnung wurden mit Wirkung ab an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst. Die Verordnung hat auch technische und organisatorische Auswirkungen auf die Finanzverwaltung, die in dem vorliegenden letzten Teil der Beitragsreihe dargestellt werden. Diese Maßnahmen sollen den Schutz der personenbezogenen Daten der Steuerpflichtigen gewährleisten.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
Teil I bis IV dieser Aufsatzreihe finden Sie unter: