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Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Darlehensforderung gegenüber ehemaligem Gesellschafter
Nach dem kann auch ein früherer Gesellschafter aufgrund seiner damaligen Rechtsstellung als Gesellschafter noch Empfänger einer verdeckten Gewinnausschüttung sein.
Klägerin ist eine GmbH, die mit ihren Gesellschaftern mehrere Darlehensverträge schloss. Der Gesellschafter veräußerte seine Anteile an der GmbH zwei Jahre bevor die Klägerin gegenüber dem ehemaligen Gesellschafter auf die Darlehensforderungen sowie die Zinszahlungen verzichtete. Das Finanzamt behandelte den Verzicht als verdeckte Gewinnausschüttung. Die Klägerin führte an, dass der ehemalige Gesellschafter zum Zeitpunkt des Verzichts keine Gesellschafterstellung mehr innehatte und somit keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen würde. Das Finanzgericht [i]Grundlagen „Verdeckte Gewinnausschüttung mit ABC“ NWB WAAAE-85847 stellt klar, dass – so...