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FG Nürnberg 04.08.2017 4 K 16/17, NWB 42/2017 S. 3187

Einkommensteuer | Gewährung der Steuerermäßigung für außerhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen

Mit Urteil vom hat das FG Nürnberg klargestellt, dass die tarifliche Einkommensteuer nach § 35a Abs. 3 EStG nicht um Werkleistungen, die außerhalb des Haushalts in der Betriebsstätte des Handwerkers erbracht werden, zu ermäßigen ist. Die Grenzen des Haushalts i. S. des § 35a Abs. 4 EStG werden allerdings nicht ausnahmslos durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt. Vielmehr kann auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem, Grund erbracht werden, nach § 35a Abs. 3 und Abs. 4 EStG begünstigt sein, wenn es sich dabei um Leistungen handelt, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem [i]Grundlagen „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ NWB TAAAE-62140 Haushalt dienen.

Anmerkung:

Im Urteilsfall war streitig, ob die tarifliche Einkommensteuer nach § 35a Abs. 3 EStG auch um solche Aufwendungen zu ermäßigen...

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