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Nachträgliche Berichtigung des steuerlichen Einlagekontos
Vorsorge ist besser als Heilung!
In [i]Grundlagen „Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG“ NWB EAAAF-82078 den letzten Jahren haben sich die Finanzgerichte mehrfach mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein bestandskräftiger Bescheid über die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2 KStG berichtigt werden kann. Die Praxis sieht sich immer wieder dieser Problematik ausgesetzt, weil das steuerliche Einlagekonto sowohl auf Seiten der Berater als auch auf Seiten der Finanzverwaltung gelegentlich nicht diejenige Aufmerksamkeit erfährt, die es angesichts seiner steuerlichen Auswirkung verdient. Im Einzelfall fällt erst später – manchmal sogar Jahre später – auf, dass das steuerliche Einlagekonto versehentlich zu niedrig oder gar mit 0 € festgestellt wurde, obwohl eine entsprechende Einlage geleistet worden war.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Wirtschaftliche Bedeutung
1. Abgrenzung von Einlage und Gewinn
Einlagen [i]Einlagenrückgewähr nicht steuerbar in eine Kapitalgesellschaft können nicht nur in das Nennkapital geleistet werden, sondern auch in andere Bestandteile des Eigenkapitals, insbesondere in die Kapitalrücklage. Eine spätere Rückgewähr der Einlagen – sowohl aus dem Nennkapital als auch aus anderen Bestandtei...