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Nachträgliche Berichtigung des steuerlichen Einlagekontos
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAG-58867 In den letzten Jahren haben sich die Finanzgerichte mehrfach mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein bestandskräftiger Bescheid über die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2 KStG berichtigt werden kann. Die Praxis sieht sich immer wieder dieser Problematik ausgesetzt, weil das steuerliche Einlagekonto gelegentlich nicht diejenige Aufmerksamkeit erfährt, die es angesichts seiner steuerlichen Auswirkung verdient. Im Einzelfall fällt erst später auf, dass das steuerliche Einlagekonto versehentlich zu niedrig oder gar mit 0 € festgestellt wurde, obwohl eine entsprechende Einlage geleistet worden war.
Ausführlicher Beitrag s. .
Wirtschaftliche Bedeutung
Der [i]Abgrenzung von Einlagenrückgewähr und Gewinnausschüttung BFH beschreibt die Bedeutung des steuerlichen Einlagekontos so: „Das steuerliche Einlagekonto dient mit Blick auf die Besteuerung des Anteilseigners dazu, die nicht steuerpflichtige Auskehrung von Einlagen [...] zu identifizieren bzw. von grundsätzlich steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen zu separieren. Um dies zu gewährleisten, werden die nicht in das Nennkapital geleisteten (verdeckten) Einlagen auf einem besonderen Konto erfasst und bei Rück...