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Der unechte Mitgliedsbeitrag – ein Besteuerungsrisiko vor allem für mitgliedsstarke Vereine
Ein folgenschweres Urteil für die Vereinsbesteuerung
[i] Grundlagen „Besteuerung der Vereine“ NWB IAAAE-29366 Das FG Düsseldorf hat am ein Urteil (Az. 6 K 1221/15 K) erlassen, das höchst unangenehme Folgen für die Vereinsbesteuerung mit sich bringen kann. Das Finanzgericht hat die Schwelle für die Qualifikation von Mitgliedsbeiträgen in unechte (steuerpflichtige) Mitgliedsbeiträge deutlich herabgesetzt. Betroffen sind insbesondere Dachverbände von großen Vereinsorganisationen, deren Mitgliedsbeiträge bislang nicht (vollständig) der [i]FG Düsseldorf, Urteil vom 8.5.2017 - 6 K 1221/15 KKörperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer unterlegen haben. Die Verbände sollten aufgrund der Entscheidung dringend überprüfen, in welcher Weise sie an Kooperationen mit Unternehmen, die Vergünstigungen einräumen, weiterhin festhalten bzw. künftig eingehen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Sachverhalt des Entscheidungsfalls
[i]Gemeinnütziger VereinGeklagt hatte ein Verein, der nach der Satzung keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt. Zweck des Vereins ist die Interessenvertretung auf einem bestimmten Gebiet. Den Satzungszweck verwirklicht der Verein u. a. durch die Bildung eines Forums, auf dem diesbezügliche sachliche und politische Fr...