Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der unechte Mitgliedsbeitrag – ein Besteuerungsrisiko vor allem für mitgliedsstarke Vereine
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAG-58453 Mit Urteil vom - 6 K 1221/15 K hat das FG Düsseldorf ein Urteil erlassen, wonach Mitgliedsbeiträge schneller als unechte (steuerpflichtige) Mitgliedsbeiträge qualifiziert werden könnten. Wegen der vom Finanzgericht angewandten Berechnungsmethode sind hiervon insbesondere Dachverbände von Vereinsorganisationen betroffen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Kurzdarstellung des Sachverhalts und der Rechtsfrage
[i]Gemeinnütziger VereinKlägerin war ein gemeinnütziger Verein, der insbesondere die Interessenvertretung bezweckte. Der Verein bot natürlichen und juristischen Personen eine ordentliche Mitgliedschaft an. Daneben konnten natürliche Personen einem Förderkreis beitreten, der keine Mitgliedsrechte begründete. Der Beitrag im Förderkreis war daher deutlich günstiger.
[i]FörderkreisDie Mitglieder des Förderkreises erhielten die Möglichkeit, eine vergünstigte Gruppenrechtsschutzversicherung bei einer (fremden) Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Vergleichbare Gruppenrechtsschutzversicherungen werden auch über andere Organisationen angeboten. Von dem Angebot haben ca. 20 % aller Mitglieder Gebrauch gemacht.
[i]RechtsfrageFraglich war, ob die Möglichkeit, einen vergünstigten G...