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RENO Nr. 10 vom Seite 11

Kinder im Spannungsfeld bei Scheidung und Trennung, Teil 2

Rechtsanwältin Ursula Hoffmann; Köln

Im zweiten Teil des Beitrags zum Thema geht es, wie bereits in RENO 7/2017 S. 2 angekündigt, um den vom Unterhaltsverpflichteten zu zahlenden Kindesunterhalt.

Düsseldorfer Tabelle

Die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um eine von Familienrichtern des Oberlandesgerichts Düsseldorf erstellte Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle stammt vom . Sie wird durch ergänzende Unterhaltsrichtleitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte ergänzt.

Die Düsseldorfer Tabelle orientiert sich an einer Unterhaltspflicht gegenüber zwei Personen, also z. B. einem Ehegatten und einem Kind oder zwei Kindern. Wenn eine Unterhaltspflicht für mehr oder weniger als zwei Unterhaltsberechtigte besteht, hat dies in der Regel zur Folge, dass der zu zahlende Unterhalt der nächst höheren Einkommensstufe bzw. der nächst niedrigeren Einkommensstufe zu entnehmen ist.

Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet zunächst nach der Anzahl der Kinder. Es gibt Regelungen für das erste und zweite Kind, für das dritte Kind und ab dem vierten Kind. Ferner unterscheidet die Düsseldorfer Tabelle...